Abrechnungsfähige Leistungen nach EBM
GOP 40584
GOP 40585
GOP 34700-34703: bei Indikation Nr. 1 bis 5, 7, 8 und 10
GOP 34704-34707: bei Indikation Nr. 6 und 9
GOP 34720-34721: bei Indikation Nr. 11
Antragsberechtigt
niedergelassene, ermächtigte und angestellte Fachärzte, Sicherstellungsassistenten und Vertreter
Voraussetzungen
PET-Untersuchungen:
Anerkennung als FA für Nuklearmedizin oder FA für Radiologie mit PET als Bestandteil der WBO
Fachkunde im Strahlenschutz
Aktualisierung der Fachkunde im Strahlenschutz (nur erforderlich, wenn die Fachkunde älter als 5 Jahre ist)
Nachweis über die selbständige Indikationsstellung, Durchführung, Befundung und Dokumentation von mindestens 1000 PET-Untersuchungen innerhalb der letzten fünf Jahren vor Antragstellung unter Anleitung oder während einer nuklearmedizinischen Facharzttätigkeit oder Nachweis eines aktuellen rezertifizierten Zertifikats zur PET der DGN
Nachweis zur Einordnung von mindestens 200 CT oder MRT in den diagnostischen Kontext mit PET-Befunden
Umgangsgenehmigung des Sächsischen Landesamtes für Umwelt, Landwirtschaft und Geologie
Zusätzlich bei Durchführung von PET/CT- Untersuchungen:
Kooperation mit einem FA für Radiologie, welcher die Genehmigung für die CT besitzt
Die Indikationsstellung zur PET erfolgt in einem Team in interdisziplinärer Zusammenarbeit gemäß § 5 der QS-Vereinbarung.
Je nach Indikation gemäß § 1 der QS-Vereinbarung muss das interdisziplinäre Team bestimmte Fachärzte beinhalten und die Zusammenarbeit mit bestimmten Fachdisziplinen gewährleistet werden (siehe Anlagen 1-5).
Grundsätzliche Einschränkungen
Die Durchführung und Abrechnung der beantragten genehmigungspflichtigen Leistung ist erst nach Erteilung der Genehmigung rechtens. Die Genehmigung kann grundsätzlich nicht rückwirkend erteilt werden.
Dokumentationsvorgaben
Führung der Dokumentationen entsprechend den Anforderungen nach § 6 der QS-Vereinbarung.
Hinweise
ggf. Antragsprüfung durch ärztliche QS-Kommission
ggf. Teilnahme an einem Kolloquium
Fortbildungsmaßnahmen zu onkologischen Fragestellungen, durch mindestens 20 Fortbildungspunkte innerhalb von jeweils 24 Monaten
Ihre Ansprechpartner
Team Bildgebende Diagnostik
Postadresse:
Kassenärztliche Vereinigung Sachsen
Postfach 24 11 52
04331 Leipzig