Für das Jahr 2024 geltende Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel

Die KV Sachsen hat sich mit den Landesverbänden der Krankenkassen in Sachsen und dem Verband der Ersatz­kassen e. V. (LVSK) zu den für das Jahr 2024 geltenden Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel verständigt. Die betreffende Vereinbarung befindet sich im Unterschriftsverfahren.

Im Arzneimittelbereich wurde das Richtgrößenvolumen gegenüber dem Vorjahr effektiv erneut um 7,85 Prozent erhöht. Um die Richtgrößen fachgruppenübergreifend wieder in etwa denselben Abstand zum Verordnungsfallwert zu bringen, wurden die Richtgrößen derjenigen Prüfgruppen angehoben, bei denen die gewichtete Richtgröße 2022 weniger als 2,7 Prozent über dem Verordnungsfallwert des Jahres 2022 lag (Fachärzte für Chirurgie, Fachärzte für Gynäkologie und Geburtshilfe, Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde, Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten, Fachärzte für Innere Medizin (Gastroenterologie)). Die gewichteten Richtgrößen der übrigen Prüfgruppen bleiben unverändert (Fachärzte für Anästhesiologie und Fachärzte für Neurologie). Unter Berücksichtigung der Fallzahlentwicklung ergeben sich jedoch in den einzelnen Altersgruppen Abweichungen gegenüber dem Vorjahr.

Nachfolgende altersbezogene Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel wurden für das Jahr 2024 vereinbart.

Richtgrößen für Arznei- und Verbandmittel 2024
PG   0-15 Jahre 16 – 49 Jahre 50 – 64 Jahre ab 65 Jahre
10 Anästhesisten 17,50 € 63,23 € 157,66 € 111,04 €
70 Chirurgen 15,48 € 27,57 € 42,91 € 71,56 €
100 Gynäkologen 20,18 € 22,94 € 65,81 € 80,27 €
130 HNO-Ärzte 25,08 € 53,59 € 32,10 € 9,78 €
160 Hautärzte 46,54 € 176,48 € 178,12 € 89,66 €
203 Innere Medizin – Gastroenterologen 25,98 € 852,60 € 376,41 € 152,71 €
230 Kinderärzte 57,10 €* 57,10 €* 57,10 €* 57,10 €*
386 Neurologen 97,08 € 411,93 € 299,22 € 153,28 €

* Aufgrund der statistisch nicht relevanten Verordnungsvolumina und Fallzahlen der über 18-jährigen Patienten bei Kinderärzten wurde eine gewichtete Richtgröße über alle Altersgruppen ermittelt.

 

Prüfgruppen, für die keine Richtgrößen angegeben sind, unterliegen im Arzneimittelbereich der Zielwertprüfung. Nähere Informationen zu den im Jahr 2024 für die jeweiligen Prüfgruppen geltenden Wirtschaftlichkeitsziele und den im Späteren der Prüfung unterliegenden Zielwerten entnehmen Sie bitte dem Beitrag zu den Arzneimittelzielen 2024 in diesem Heft auf Seite X.

Für Rückfragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Verordnungs- und Prüfwesen der jeweiligen Bezirksgeschäftsstelle gern zur Verfügung.